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Auszüge aus der Satzung der GWG Erfurter Spar- und Bauverein eG |
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§ 4 |
Erwerb der Mitgliedschaft |
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Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung beschließt der Vorstand. Dem Bewerber ist vor Abgabe einer Beitrittserklärung die Satzung in der jeweils gültigen Fassung zur Verfügung zu stellen; es reicht aus, wenn die Satzung im Internet unter der Adresse der Genossenschaft abrufbar ist und dem Bewerber ein Ausdruck der Satzung angeboten wird. Eine Vollmacht zur Abgabe der Beitrittserklärung bedarf der Schriftform. |
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§ 5 |
Eintrittsgeld |
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(1) |
Bei der Aufnahme ist ein nichtrückzahlbares Eintrittsgeld von 50,00 € zu zahlen. Über die Änderung des Eintrittsgeldes bis zum Höchstbetrag eines Geschäftsanteils beschließen Vorstand und Aufsichtsrat nach gemeinsamer Beratung gemäß § 28 Buchst. g. |
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(2) |
Das Eintrittsgeld kann dem Ehegatten bzw. dem eingetragenen Lebenspartner, den minderjährigen Kindern eines Mitgliedes und dem die Mitgliedschaft fortsetzenden Erben erlassen werden. Hierüber entscheidet der Vorstand. |
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§ 17 |
Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben |
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(1) |
Der Geschäftsanteil beträgt 80,00 €. |
(2) |
Mit Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, sich mit 3 Anteilen zu beteiligen (mitgliedschaftsbegründende Pflichtanteile).
Jedes Mitglied, dem eine Wohnung oder ein Geschäftsraum oder eine Garage überlassen wird oder überlassen worden ist, hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Beteiligung mit nutzungsbezogenen Pflichtanteilen zu übernehmen. Die Beteiligung erfolgt nach Maßgabe der Anlage, die fester Bestandteil dieser Satzung ist. Änderungen der Anlage zur Beteiligung mit nutzungsbezogenen Pflichtanteilen sind Satzungsänderungen; §§ 35 Abs. 1 Buchst. a und 36 Abs. 2 Buchst. a sind zu beachten.
Ist eine Wohnung mehreren Mitgliedern (z. B. Ehegatten, Lebenspartnern, Familienangehörigen) überlassen, so ist eine Beteiligung mit den nutzungsbezogenen Pflichtanteilen nach Satz 2 nur von einem Mitglied zu übernehmen.
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(3) |
Soweit sich das Mitglied bereits mit weiteren Anteilen gemäß Abs. 5 beteiligt hat, werden diese auf die nutzungsbezogenen Pflichtanteile angerechnet. |
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(4) |
Jeder Pflichtanteil ist sofort einzuzahlen. |
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Tel.: 0361/ 2 11 13 77
Fax.: 0361/ 2 11 13 78
info@gwg-erfurter-sparundbauverein.de
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